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Begrenzung der Amtszeit von Bundesrichtern auf 20 Jahre.

Dieser Verfassungsänderungsvorschlag würde die lebenslange Amtszeit von Bundesrichtern, einschließlich der Richter des Obersten Gerichtshofs, durch eine feste Amtszeit von 20 Jahren ersetzen. Dies würde bedeuten, dass sich die Zusammensetzung der Gerichte, die über Bürgerrechte, Finanzen und Sicherheit entscheiden, regelmäßiger ändern würde. Die Regelung würde nur für Richter gelten, die nach der Ratifizierung der Änderung ernannt werden, um eine höhere Rotation zu gewährleisten.
Wichtige Punkte
Neu ernannte Bundesrichter, einschließlich der Richter des Obersten Gerichtshofs, würden eine Amtszeit von maximal 20 Jahren dienen.
Nach Ablauf der 20-jährigen Amtszeit wäre eine Wiederernennung zum selben Gericht ausgeschlossen.
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Status: Eingebracht
Bürgerwille
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 119_HJRES_145
Sponsor: Rep. Barrett, Tom [R-MI-7]
Startdatum: 2026-01-30