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Vorgeschlagener Verfassungszusatz: Begrenzung der Präsidentschaftswahlen

Diese gemeinsame Resolution schlägt einen Verfassungszusatz vor, der vorsieht, dass niemand mehr als dreimal zum Präsidenten gewählt werden darf. Sie legt ferner fest, dass eine Person nach zwei aufeinanderfolgenden Amtszeiten nicht für eine weitere Amtszeit gewählt werden kann. Zudem wird die Wahl für Personen, die das Amt länger als zwei Jahre während der Amtszeit einer anderen Person innehatten, auf zweimal beschränkt.
Wichtige Punkte
Niemand darf mehr als dreimal zum Präsidenten gewählt werden.
Wer für zwei aufeinanderfolgende Amtszeiten gewählt wurde, kann nicht für eine weitere Amtszeit gewählt werden.
Wer mehr als zwei Jahre der Amtszeit eines anderen Präsidenten gedient hat, darf nur noch zweimal gewählt werden.
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Status:
Eingebracht
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 119_HJRES_29
Sponsor: Rep. Ogles, Andrew [R-TN-5]
Startdatum: 2025-01-23