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Bundesgebäude: Zugang zu Einzelgeschlechtsräumen nur nach biologischem Geschlecht.

Dieses Gesetz verbietet Personen die Nutzung von Einzelgeschlechtsanlagen (Toiletten, Umkleideräume) auf Bundesgrundstücken, es sei denn, die Anlage entspricht ihrem biologischen Geschlecht, wie es im Gesetz streng definiert ist. Die Definition des biologischen Geschlechts basiert auf dem Fortpflanzungssystem. Diese Änderung betrifft die Zugangsregeln in Regierungsgebäuden, Postämtern und Militärstützpunkten und zielt auf den Schutz der Privatsphäre ab.
Wichtige Punkte
Der Zugang zu Bundes-Toiletten und Umkleideräumen wird ausschließlich auf der Grundlage des biologischen Geschlechts (definiert durch die Fortpflanzungsfähigkeit) eingeschränkt.
Die Regel gilt für alle Bundesgrundstücke, einschließlich Regierungsbüros und Einrichtungen des Verteidigungsministeriums.
Ausnahmen gelten nur für medizinisches Notfallpersonal und Strafverfolgungsbeamte im Einsatz.
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Status:
Eingebracht
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 119_HR_1016
Sponsor: Rep. Mace, Nancy [R-SC-1]
Startdatum: 2025-02-05