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Zugang zu geschlechtergetrennten Einrichtungen nur nach biologischem Geschlecht

Dieser Gesetzentwurf zielt darauf ab, Einrichtungen, die Personen den Zugang zu Toiletten, Umkleideräumen oder Duschräumen gestatten, die nicht ihrem biologischen Geschlecht entsprechen, von Bundesmitteln auszuschließen. Dies bedeutet, dass öffentliche und private Institutionen, die staatliche Finanzhilfen erhalten, den Zugang zu diesen Räumen ausschließlich auf der Grundlage des biologischen Geschlechts durchsetzen müssen, mit begrenzten Ausnahmen für Notfälle.
Wichtige Punkte
Einrichtungen, die Bundesmittel erhalten, müssen sicherstellen, dass der Zugang zu Toiletten, Umkleide- und Duschräumen dem biologischen Geschlecht einer Person entspricht.
Das biologische Geschlecht wird anhand des Fortpflanzungssystems als männlich oder weiblich definiert.
Ausnahmen gelten für medizinisches Notfallpersonal und Strafverfolgungsbeamte bei aktiver Verfolgung oder Ermittlungen.
Nichteinhaltung kann zum Verlust der Bundesmittel für die Einrichtung führen.
article Offizieller Text account_balance Prozessseite
Eingebracht
Bürgerumfrage
Keine Stimmen abgegeben
Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 119_HR_1017
Sponsor: Rep. Mace, Nancy [R-SC-1]
Startdatum: 2025-02-05