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Arbeitsschutzgesetz: Leichterer Zugang zu Familienurlaub für alle Arbeitnehmer.

Dieses Gesetz erweitert erheblich, wer Anspruch auf Familien- und Krankenurlaub (FMLA) hat und welche Arbeitgeber diesen gewähren müssen. Arbeitnehmer qualifizieren sich bereits nach 90 Tagen Beschäftigung, wodurch die bisherige Anforderung von einem Jahr und einer Mindeststundenzahl entfällt. Die Pflicht zur Gewährung von FMLA gilt nun für fast alle Unternehmen, auch solche mit nur einem Mitarbeiter, was die Arbeitsplatzsicherheit erhöht.
Wichtige Punkte
Anspruch auf FMLA-Urlaub besteht bereits nach 90 Tagen Beschäftigung, anstelle der bisherigen 12 Monate und 1.250 Arbeitsstunden.
Die FMLA-Anforderung wird auf alle Arbeitgeber mit 1 oder mehr Mitarbeitern ausgeweitet, was die bisherige Schwelle von 50 Mitarbeitern stark senkt.
article Offizieller Text account_balance Prozessseite
Eingebracht
Bürgerumfrage
Keine Stimmen abgegeben
Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 119_HR_1035
Sponsor: Rep. Underwood, Lauren [D-IL-14]
Startdatum: 2025-02-05