Gesetz zur Entfernung krimineller Ausländerbandenmitglieder: Neue Einwanderungsregeln
Dieses Gesetz führt neue Regeln für Ausländer ein, die mit kriminellen Banden in Verbindung stehen. Es definiert, wer als Bandenmitglied gilt, was zur Einreiseverweigerung in die USA oder zur Abschiebung führen kann. Bürger sollten sich bewusst sein, dass diese Bestimmungen darauf abzielen, die öffentliche Sicherheit durch die Entfernung von Personen, die mit organisierter Kriminalität in Verbindung stehen, zu erhöhen.
Wichtige Punkte
Eine neue Definition von "krimineller Bande" umfasst Gruppen von fünf oder mehr Personen, deren Hauptzweck die Begehung bestimmter Straftaten ist, oder Gruppen, die vom Heimatschutzminister benannt wurden.
Ausländer, die Mitglieder krimineller Banden sind oder waren oder an deren Aktivitäten teilgenommen haben, können als unzulässig für die Einreise in die USA oder als abschiebeberechtigt eingestuft werden.
Das Gesetz schreibt die obligatorische Inhaftierung von Ausländern vor, die mit kriminellen Banden in Verbindung stehen, und schränkt deren Anspruch auf Asyl, vorübergehenden Schutzstatus oder spezielle Einwanderungsvisa für Minderjährige ein.
Der Heimatschutzminister kann Gruppen offiziell als kriminelle Banden bezeichnen, und diese Bezeichnungen unterliegen einer gerichtlichen Überprüfung, wenn auch mit einigen Einschränkungen beim Zugang zu geheimen Informationen.
Eingebracht
Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 119_HR_1050
Sponsor: Rep. Buchanan, Vern [R-FL-16]
Startdatum: 2025-02-06