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Gesetz zur Steuergerechtigkeit bei Carried Interest 2025

Dieses Gesetz ändert das Steuergesetzbuch von 1986, um die steuerliche Behandlung von Anteilen an Personengesellschaften für Investitionsdienstleistungen (Carried Interest) zu modifizieren. Nettokapitalgewinne im Zusammenhang mit solchen Anteilen werden als gewöhnliches Einkommen und nicht als Kapitalgewinne behandelt. Darüber hinaus werden diese Einkünfte bei der Ermittlung des Nettoverdienstes aus selbständiger Tätigkeit berücksichtigt.
Wichtige Punkte
Nettokapitalgewinne aus Anteilen an Investmentdienstleistungs-Personengesellschaften werden als gewöhnliches Einkommen (ordinary income) behandelt.
Einkünfte und Verluste aus diesen Anteilen werden bei der Bestimmung des Nettoverdienstes aus selbständiger Tätigkeit einbezogen.
Es wird eine Strafe von 40 % für Unterzahlungen eingeführt, die auf die Vermeidung dieser neuen Regeln für Investitionsmanagementdienste zurückzuführen sind.
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Status: Eingebracht
Bürgerwille
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 119_HR_1091
Sponsor: Rep. Perez, Marie Gluesenkamp [D-WA-3]
Startdatum: 2025-02-06