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Elektronische Steuererklärungen: Sendedatum ist Abgabedatum

Neue Regeln vereinfachen die elektronische Kommunikation mit dem Finanzamt. Das Sendedatum elektronischer Dokumente oder Zahlungen gilt nun als offizielles Abgabedatum, unabhängig vom tatsächlichen Empfangsdatum durch die Behörde. Dies gibt Bürgern mehr Sicherheit bezüglich der fristgerechten Erfüllung ihrer Pflichten.
Wichtige Punkte
Das Sendedatum elektronischer Dokumente und Zahlungen an das Finanzamt gilt als Abgabe- oder Zahlungsdatum.
Diese Regel gilt für Steuererklärungen, Anträge, Erklärungen und Zahlungen.
Die Änderungen treten für Dokumente und Zahlungen in Kraft, die nach dem 31. Dezember 2025 gesendet werden.
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Drucknummer: 119_HR_1152
Sponsor: Rep. LaHood, Darin [R-IL-16]
Startdatum: 2025-02-10