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Keine Bundesmittel für politische Strafverfolgung

Dieser Gesetzentwurf zielt darauf ab, die Verwendung von Bundesmitteln durch lokale Strafverfolgungsbehörden einzuschränken. Es soll verhindert werden, dass Gelder aus Vermögenseinziehungen zur Untersuchung oder Verfolgung von amtierenden oder ehemaligen Präsidenten, Vizepräsidenten oder Kandidaten für diese Ämter verwendet werden. Nicht konforme Behörden riskieren den Verlust des Zugangs zu diesen Bundesmitteln aus Einziehungen.
Wichtige Punkte
Lokale Strafverfolgungsbehörden dürfen keine Bundesmittel aus Vermögenseinziehungen zur Verfolgung von Präsidenten, Vizepräsidenten oder Kandidaten verwenden.
Behörden müssen die Einhaltung dieser Regeln bestätigen, um weiterhin Bundesmittel aus Einziehungen zu erhalten.
Nichteinhaltung kann zum Verlust des Zugangs zu Bundesmitteln aus Einziehungen für die betreffende Behörde führen.
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gavel
Status:
Eingebracht
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 119_HR_118
Sponsor: Rep. Biggs, Andy [R-AZ-5]
Startdatum: 2025-01-03