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Verbot von Import und Handel mit Kindersexpuppen

Dieses neue Gesetz verbietet den Import, Transport und Handel mit Puppen oder Robotern, die Kindern ähneln und für sexuelle Handlungen bestimmt sind. Ziel ist der Schutz von Kindern und die Verhinderung ihrer Ausbeutung, da solche Gegenstände mit Kinderpornografie in Verbindung gebracht werden und sexuelle Straftaten erleichtern. Bürger sollten sich bewusst sein, dass der Besitz oder Handel mit solchen Gegenständen strafbar ist.
Wichtige Punkte
Das Gesetz verbietet den Import und Transport von Puppen oder Robotern, die Kindern ähneln und für sexuelle Handlungen bestimmt sind.
Ein neues Delikt wird eingeführt: der Handel mit solchen Puppen, einschließlich Kauf, Verkauf, Lieferung oder Besitz mit Handelsabsicht.
Ersttäter werden mit Geldstrafen oder bis zu fünf Jahren Gefängnis bestraft, Wiederholungstäter mit bis zu zehn Jahren Gefängnis.
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Status: Eingebracht
Bürgerwille
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 119_HR_1186
Sponsor: Rep. Buchanan, Vern [R-FL-16]
Startdatum: 2025-02-11