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Änderungen bei der Jugendarbeit in der Forstwirtschaft: Neue Regeln für 16- und 17-Jährige.

Dieser Gesetzentwurf zielt darauf ab, die Kinderarbeitsgesetze zu ändern, um 16- und 17-Jährigen die Arbeit in bestimmten Holzerntebetrieben zu ermöglichen. Dies bedeutet, dass Jugendliche dieser Altersgruppe als gefährlich eingestufte Arbeiten ausführen könnten, wenn sie von einem Unternehmen beschäftigt werden, das ihren Eltern oder Erziehungsberechtigten gehört. Diese Änderungen könnten neue Beschäftigungsmöglichkeiten für junge Menschen in der Forstwirtschaft eröffnen, werfen aber auch Fragen zur Arbeitssicherheit auf.
Wichtige Punkte
Ermöglicht 16- und 17-Jährigen die Arbeit in Holzerntebetrieben, auch in als gefährlich eingestuften Berufen.
Die Ausnahme von den Kinderarbeitsgesetzen gilt nur, wenn der Arbeitgeber der Elternteil oder der gesetzliche Vormund des Teenagers ist.
Der Gesetzentwurf definiert „Holzerntearbeitgeber“ und „mechanisierter Holzerntearbeitgeber“ und deckt ein breites Spektrum forstwirtschaftlicher Tätigkeiten ab.
article Offizieller Text account_balance Prozessseite
Eingebracht
Bürgerumfrage
Keine Stimmen abgegeben
Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 119_HR_1193
Sponsor: Rep. Golden, Jared F. [D-ME-2]
Startdatum: 2025-02-11