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Keine Steuererleichterungen für Abtreibungsreisen oder Geschlechtsumwandlungen bei Kindern

Dieses Gesetz soll Unternehmen daran hindern, Ausgaben für Mitarbeiterreisen zur Abtreibung oder für Geschlechtsumwandlungsverfahren ihrer minderjährigen Kinder steuerlich abzusetzen. Dies bedeutet, dass Unternehmen diese Ausgaben nicht als Betriebskosten behandeln können, was sich auf ihre Leistungen für Mitarbeiter auswirken könnte.
Wichtige Punkte
Unternehmen können Reisekosten von Mitarbeitern für Abtreibungen nicht mehr steuerlich absetzen.
Unternehmen können Kosten für Geschlechtsumwandlungsverfahren minderjähriger Kinder von Mitarbeitern nicht mehr steuerlich absetzen.
Das Gesetz definiert detailliert, was als Geschlechtsumwandlungsverfahren gilt, und schließt die Behandlung medizinisch nachweisbarer Geschlechtsentwicklungsstörungen aus.
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Status: Eingebracht
Bürgerwille
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 119_HR_1208
Sponsor: Rep. Mast, Brian J. [R-FL-21]
Startdatum: 2025-02-11