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Keine Impfpässe: Bundesbehörden dürfen COVID-19-Nachweis nicht verlangen

Dieses Gesetz verbietet es Bundesbehörden, COVID-19-Impfpässe auszustellen oder den Impfstatus von Bürgern an Dritte weiterzugeben. Die wichtigste Folge für die Bürger ist, dass ein Nachweis der COVID-19-Impfung nicht für den Zugang zu Bundeseigentum, Bundesdiensten oder Kongressgeländen verlangt werden darf. Dies schützt die medizinische Privatsphäre und gewährleistet den gleichen Zugang zu öffentlichen Diensten, unabhängig vom Impfstatus.
Wichtige Punkte
Bundesbehörden dürfen keine standardisierten Dokumente (Impfpässe) zur Bescheinigung des COVID-19-Impfstatus von Bürgern erstellen oder ausstellen.
Bundesbehörden ist es untersagt, COVID-19-Impfunterlagen oder ähnliche Gesundheitsinformationen von Bürgern zu veröffentlichen oder an Dritte weiterzugeben.
Der Nachweis einer COVID-19-Impfung darf keine Voraussetzung für den Zugang zu Bundeseigentum oder Bundesdiensten sein.
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Status:
Eingebracht
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 119_HR_121
Sponsor: Rep. Biggs, Andy [R-AZ-5]
Startdatum: 2025-01-03