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Schutz von Wassersystemen vor PFAS-Haftung

Dieses Gesetz schützt Wasserversorger und Kläranlagen vor Kosten im Zusammenhang mit der Beseitigung von PFAS-Stoffen, sofern sie gesetzeskonform handeln. Dies bedeutet, dass Bürger sich auf stabile Wasser- und Abwasserdienste verlassen können, da diese Einrichtungen nicht mit unvorhergesehenen Kosten belastet werden, die die Servicepreise beeinflussen könnten.
Wichtige Punkte
Wasserversorger und Kläranlagen haften nicht für PFAS-Beseitigungskosten, wenn sie gesetzeskonform arbeiten.
Dieser Schutz erstreckt sich auch auf Auftragnehmer, die mit diesen Einrichtungen zusammenarbeiten.
Der Schutz gilt nicht bei grober Fahrlässigkeit oder vorsätzlichem Fehlverhalten.
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gavel
Status:
Eingebracht
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 119_HR_1267
Sponsor: Rep. Perez, Marie Gluesenkamp [D-WA-3]
Startdatum: 2025-02-12