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Zahn- und Sehkraftversicherung für Kinder von Bundesbediensteten bis 26 Jahre

Dieses Gesetz erweitert den Zugang zum Bundesprogramm für Zahn- und Sehkraftversicherung (FEDVIP) für Kinder von Bundesbediensteten. Es ermöglicht Kindern, bis zum Alter von 26 Jahren versichert zu bleiben, was die bisherige Altersgrenze von 22 Jahren anhebt. Dies bedeutet, dass Familien von Bundesbediensteten länger von diesen Gesundheitsleistungen für ihre erwachsenen Kinder profitieren können.
Wichtige Punkte
Erhöhung des Alters für die Anspruchsberechtigung auf Zahn- und Sehkraftversicherung für Kinder von Bundesbediensteten von 22 auf 26 Jahre.
Größere Unterstützung für Familien von Bundesbediensteten bei der Deckung der Gesundheitskosten ihrer erwachsenen Kinder.
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Status: Eingebracht
Bürgerwille
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 119_HR_1287
Sponsor: Rep. Brownley, Julia [D-CA-26]
Startdatum: 2025-02-13