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Steuerbefreiung für Entschädigungen bei sexueller Gewalt/Belästigung

Dieses Gesetz zielt darauf ab, Urteile, Auszeichnungen und Vergleichszahlungen im Zusammenhang mit sexuellen Übergriffen oder Belästigungen von der Bundeseinkommensteuer und anderen Bundessteuern (wie Sozialversicherung oder Eisenbahnrente) zu befreien. Dies bedeutet, dass Personen, die solche Gelder erhalten, keine Steuern darauf zahlen müssen, wodurch der tatsächlich erhaltene Betrag erhöht wird.
Wichtige Punkte
Zahlungen für sexuelle Übergriffe oder Belästigungen sind von der Bundeseinkommensteuer befreit.
Die Steuerbefreiung umfasst auch Nachzahlungen, Strafschadenersatz und Anwaltskosten.
Änderungen gelten auch für Sozialversicherungs-, Eisenbahnrenten- und Arbeitslosensteuern, was keine Abzüge von diesen Geldern bedeutet.
Das Gesetz gilt für Steuerjahre, die nach seinem Inkrafttreten beginnen.
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Status: Eingebracht
Bürgerwille
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 119_HR_1306
Sponsor: Rep. Frankel, Lois [D-FL-22]
Startdatum: 2025-02-13