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Verbot des Handels mit Wertpapieren von Naturvermögensgesellschaften

Dieses neue Gesetz zielt darauf ab, Börsen den Handel mit Wertpapieren von Unternehmen zu verbieten, die Land für Naturschutz oder nachhaltige Ressourcennutzung verwalten. Dies bedeutet, dass Investitionen in solche Unternehmen über den Aktienmarkt unmöglich werden, was die Finanzierung von Umweltschutzprojekten beeinflussen könnte.
Wichtige Punkte
Nationale Wertpapierbörsen dürfen keine Transaktionen mit Wertpapieren von Naturvermögensgesellschaften durchführen.
Eine „Naturvermögensgesellschaft“ ist definiert als ein Unternehmen, das Land für den Schutz, die Wiederherstellung oder die nachhaltige Bewirtschaftung von Naturvermögen und Ökosystemdienstleistungen verwaltet.
article Offizieller Text account_balance Prozessseite
Eingebracht
Bürgerumfrage
Keine Stimmen abgegeben
Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 119_HR_1309
Sponsor: Rep. Green, Mark E. [R-TN-7]
Startdatum: 2025-02-13