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Änderungen im SNAP-Programm: EBT-Karten- und Ladenbesitzer-Beschränkungen.

Neue Regeln sollen das SNAP-Lebensmittelhilfeprogramm optimieren. Sie sehen die Aussetzung von Leistungen für Personen vor, die EBT-Karten ausschließlich außerhalb des Wohnsitzstaates länger als 60 Tage nutzen, es sei denn, sie weisen ihren weiteren Wohnsitz nach. Zudem dürfen Inhaber von Lebensmittelgeschäften ihre SNAP-Leistungen nicht in ihren eigenen Geschäften einlösen.
Wichtige Punkte
SNAP-Leistungen werden ausgesetzt, wenn die EBT-Karte länger als 60 Tage ausschließlich außerhalb des Wohnsitzstaates verwendet wird, es sei denn, der weitere Wohnsitz wird nachgewiesen.
Inhaber von Lebensmittelgeschäften dürfen ihre SNAP-Leistungen nicht in ihren eigenen Geschäften einlösen.
Die Änderungen treten ein Jahr nach Inkrafttreten des Gesetzes in Kraft.
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Eingebracht
Bürgerumfrage
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 119_HR_1398
Sponsor: Rep. Rouzer, David [R-NC-7]
Startdatum: 2025-02-18