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Keine Steuerabzüge für Marihuana- und Betäubungsmittelunternehmen.

Dieser Gesetzentwurf zielt darauf ab, das Verbot von Steuerabzügen und -gutschriften für Unternehmen aufrechtzuerhalten, die mit Marihuana und anderen kontrollierten Substanzen handeln, sofern dies nach Bundes- oder Landesrecht verboten ist. Dies bedeutet, dass diese Unternehmen ihre Steuern nicht durch Abzug von Betriebsausgaben mindern können, was sich auf ihre Rentabilität und Produktpreise auswirken könnte.
Wichtige Punkte
Unternehmen, die mit Marihuana oder anderen kontrollierten Substanzen handeln, dürfen keine Steuerabzüge oder -gutschriften geltend machen.
Das Verbot gilt, wenn die Tätigkeit nach Bundes- oder Landesrecht am Standort des Unternehmens illegal ist.
Die Änderungen gelten für Ausgaben, die nach dem Inkrafttreten des Gesetzes anfallen.
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Status: Eingebracht
Bürgerwille
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 119_HR_1447
Sponsor: Rep. Arrington, Jodey C. [R-TX-19]
Startdatum: 2025-02-21