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Neue Regeln für Zahn- und Sehkraftversicherungen: Mehr Wahlfreiheit

Dieses Gesetz ändert die Funktionsweise von Zahn- und Sehkraftversicherungsplänen. Es zielt darauf ab, Einzelpersonen mehr Freiheit bei der Wahl ihrer Ärzte und Labore zu geben und die Zahlungsregeln für nicht vollständig abgedeckte Leistungen zu klären. Dies soll den Bürgern mehr Kontrolle über ihre Gesundheitsausgaben ermöglichen.
Wichtige Punkte
Ärzte können für nicht abgedeckte Leistungen Gebühren in Höhe ihrer üblichen Sätze oder darunter erheben, außer für Zahnreinigungen, für die eine vertraglich vereinbarte Netzwerkgebühr gilt.
Versicherungspläne dürfen die Wahl des Labors oder Materiallieferanten durch den Arzt nicht einschränken.
Vereinbarungen für Pläne mit begrenztem Umfang können nur mit vorheriger Zustimmung des Arztes über 2 Jahre hinaus verlängert werden.
Die Bundesstaaten können diese Regeln durchsetzen, und wenn sie dies nicht tun, wird die Bundesregierung eingreifen.
article Offizieller Text account_balance Prozessseite
Eingebracht
Bürgerumfrage
Keine Stimmen abgegeben
Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 119_HR_1521
Sponsor: Rep. Carter, Earl L. "Buddy" [R-GA-1]
Startdatum: 2025-02-24