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Bundesrente: Temporäre Dienste nach 1988 zählen jetzt

Dieses Gesetz ermöglicht es Bundesbediensteten, einschließlich temporärer Postangestellter, temporäre Dienstzeiten nach 1988 für ihre Bundesrente anzurechnen. Dies bedeutet, dass mehr Personen Rentenleistungen erhalten oder deren Höhe erhöhen können, was ihre finanzielle Sicherheit im Ruhestand beeinflusst.
Wichtige Punkte
Temporäre Bundesdienste, die nach 1988 geleistet wurden, werden nun für die Rente angerechnet.
Diese Änderung gilt auch für temporäre Mitarbeiter des US-Postdienstes.
Berechtigte Personen werden über die Möglichkeit informiert, Einzahlungen für diese Dienstzeit zu leisten.
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Status: Eingebracht
Bürgerwille
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 119_HR_1522
Sponsor: Rep. Connolly, Gerald E. [D-VA-11]
Startdatum: 2025-02-24