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Höhere Steuerabzüge für ehrenamtliche Fahrer bei Fahrten für Wohltätigkeit.

Dieses Gesetz erhöht die steuerliche Abzugsfähigkeit für Personen, die ihre privaten Fahrzeuge für den Transport von Personen oder Eigentum für wohltätige Organisationen nutzen. Der derzeit niedrige feste Satz wird auf den Standard-Kilometersatz für Geschäftsreisen angehoben. Dies ermöglicht es ehrenamtlichen Fahrern, deutlich mehr Kosten abzuziehen, was ihre Steuerlast senkt und das ehrenamtliche Engagement fördert.
Wichtige Punkte
Erhöhung des Steuerabzugs für jeden gefahrenen Kilometer zu wohltätigen Zwecken (z. B. Transport von Senioren oder Spenden).
Der Abzugssatz für Freiwillige wird auf das Niveau des Standard-Kilometersatzes für Geschäftsreisen angehoben.
Die Änderungen gelten für Steuerjahre, die nach dem 31. Dezember 2024 beginnen.
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Status: Eingebracht
Bürgerwille
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 119_HR_1582
Sponsor: Rep. Stauber, Pete [R-MN-8]
Startdatum: 2025-02-25