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Katastrophenhilfe: Versicherung blockiert Wohnbeihilfe nicht mehr

Neue Regeln sollen den Zugang zu Wohnbeihilfen nach Katastrophen, wie Hotelaufenthalten oder Unterkünften bei der Familie, erleichtern. Das Gesetz stellt klar, dass eine Versicherung den Erhalt dieser Art von Unterstützung nicht mehr verhindert, um eine Dopplung von Leistungen zu vermeiden. Dies bedeutet, dass Betroffene unabhängig von ihrer Versicherungspolice schneller eine notwendige Unterkunft erhalten können.
Wichtige Punkte
Katastrophenopfer können Wohnbeihilfe (z.B. Hotel, Aufenthalt bei Familie) erhalten, auch wenn sie versichert sind.
Versicherungen werden bei der Beantragung von Wohnbeihilfen nach Katastrophen nicht mehr als Doppelleistung angesehen.
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Status:
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Drucknummer: 119_HR_1593
Sponsor: Rep. Brownley, Julia [D-CA-26]
Startdatum: 2025-02-26