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Krankenversicherungsschutz für entlassene Bundesbedienstete in schwierigen Lebenslagen.

Das Gesetz ermöglicht es bestimmten Bundesbediensteten, die unfreiwillig und in einem bestimmten Zeitraum (20. Januar 2025 bis 1. Januar 2026) entlassen wurden, weiterhin im Bundesprogramm für Krankenversicherungsleistungen (FEHBP) versichert zu bleiben oder sich dort einzuschreiben. Dies gilt für Personen, die ohne Grund entlassen wurden, gute Leistungsbeurteilungen hatten, schwanger waren oder in den letzten fünf Jahren eine Krebsdiagnose erhielten. Dies sichert diesen gefährdeten Personen den Zugang zu wichtiger Gesundheitsversorgung nach dem Verlust ihres Arbeitsplatzes.
Wichtige Punkte
Berechtigung für bestimmte unfreiwillig entlassene Beamte, die Krankenversicherung (FEHBP) fortzusetzen oder sich neu einzuschreiben.
Zu den Kriterien gehören Entlassung ohne Grund, mindestens 'vollständig erfolgreiche' Leistungsbeurteilung, Schwangerschaft zum Zeitpunkt der Entlassung oder Krebsdiagnose in den letzten fünf Jahren.
Die Regelung gilt für Entlassungen zwischen dem 20. Januar 2025 und dem 1. Januar 2026.
Die Beiträge werden aus Mitteln finanziert, die durch die Aktivitäten des DOGE Service (Department of Government Efficiency) eingespart wurden.
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Status: Eingebracht
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 119_HR_1597
Sponsor: Rep. Cherfilus-McCormick, Sheila [D-FL-20]
Startdatum: 2025-02-26