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Haftung von Bundesbediensteten bei Verletzung von Grundrechten

Dieser Gesetzentwurf ermöglicht es Bürgern, Bundesbedienstete zu verklagen, wenn diese ihre Rechte aus dem Ersten Zusatzartikel, wie die Meinungsfreiheit, verletzen. Das bedeutet, wenn ein Bundesbediensteter Ihr Recht auf freie Meinungsäußerung einschränkt, können Sie rechtliche Schritte einleiten. Ziel ist es, die Rechenschaftspflicht von Bundesbeamten zu erhöhen.
Wichtige Punkte
Bürger können Bundesbedienstete wegen Verletzung ihrer Rechte aus dem Ersten Zusatzartikel (z.B. Meinungsfreiheit) verklagen.
Das Gesetz erlaubt Bundesbediensteten nicht, ihren Arbeitgeber (die Bundesregierung) wegen Handlungen im Rahmen des Arbeitsverhältnisses zu verklagen.
Gerichte können der obsiegenden Partei, außer der US-Regierung, angemessene Anwaltskosten zusprechen.
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gavel
Status:
Eingebracht
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 119_HR_162
Sponsor: Rep. Hageman, Harriet M. [R-WY-At Large]
Startdatum: 2025-01-03