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Polizeiliche Zusammenarbeit mit Bundesbehörden in Einwanderungsfragen

Dieses Gesetz zielt darauf ab, die Zusammenarbeit zwischen lokalen Strafverfolgungsbehörden und Bundesbehörden bei der Durchsetzung von Einwanderungsgesetzen zu verbessern. Es bedeutet, dass lokale Regierungen einwanderungsbezogene Maßnahmen nicht einschränken können und mit privaten Einrichtungen für die Inhaftierung zusammenarbeiten können. Die Änderungen sollen die öffentliche Sicherheit erhöhen und die organisierte Kriminalität bekämpfen.
Wichtige Punkte
Lokale Strafverfolgungsbehörden dürfen die Zusammenarbeit mit Bundesbehörden in Einwanderungsfragen nicht verbieten oder einschränken.
Lokale Regierungen können Vereinbarungen mit privaten Einrichtungen für Einwanderungshaftanstalten treffen.
Opfer von Verbrechen, die von Personen begangen wurden, die aufgrund der Nichteinhaltung von Einwanderungshaftbefehlen freigelassen wurden, können staatliche oder lokale Regierungen verklagen.
Staaten und lokale Regierungen, die bei der Einwanderungshaft mit Bundesbehörden zusammenarbeiten, sind vor Klagen geschützt.
article Offizieller Text account_balance Prozessseite
Eingebracht
Bürgerumfrage
Keine Stimmen abgegeben
Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 119_HR_1680
Sponsor: Rep. Evans, Gabe [R-CO-8]
Startdatum: 2025-02-27