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Wiedereinführung des Steuerabzugs für nicht erstattete Arbeitnehmerausgaben.

Dieser Gesetzentwurf stellt die Möglichkeit für Arbeitnehmer wieder her, bestimmte nicht erstattete Geschäftsausgaben, wie Reise-, Unterkunfts- und Verpflegungskosten, als sonstige Einzelabzüge geltend zu machen. Diese Änderung ermöglicht es Arbeitnehmern, diese Ausgaben steuerlich zu berücksichtigen. Das Gesetz soll rückwirkend gelten, was es Steuerzahlern erlaubt, Rückerstattungen für den Zeitraum zu beantragen, in dem diese Abzüge ausgesetzt waren.
Wichtige Punkte
Arbeitnehmer können wieder Ausgaben für Reisen, Unterkunft, Verpflegung und Transport abziehen, sofern diese nicht vom Arbeitgeber erstattet wurden.
Der Abzug deckt 85% dieser spezifischen Kosten ab, und die Mindestschwelle für den Abzug wird von 2% auf 1% des bereinigten Bruttoeinkommens (AGI) gesenkt.
Das Gesetz gilt rückwirkend (unter Bezugnahme auf den Tax Cuts and Jobs Act) und gibt Steuerzahlern ein Jahr ab Inkrafttreten Zeit, um Rückerstattungsansprüche geltend zu machen.
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Status: Eingebracht
Bürgerwille
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 119_HR_1691
Sponsor: Rep. Grothman, Glenn [R-WI-6]
Startdatum: 2025-02-27