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Einheitliche Gebühren für Kommunikationsanlagen auf Bundesliegenschaften

Dieses neue Gesetz führt einheitliche Gebühren für die Platzierung von Kommunikationsgeräten auf staatseigenen Gebäuden und Grundstücken ein. Ziel ist es, Verwaltungsprozesse zu beschleunigen und den Ausbau von Breitbandinternet zu erleichtern, was potenziell zu einem besseren Internetzugang für Bürger führen kann.
Wichtige Punkte
Einführung einheitlicher Gebühren für Kommunikationsanlagen auf Bundesliegenschaften zur Straffung der Verfahren.
Die Gebühren basieren auf den tatsächlichen Bearbeitungskosten und sollen wettbewerbsneutral sein.
Ausnahmen von den Gebühren sind möglich, insbesondere zur Förderung des Breitbandinternetausbaus.
Eingezogene Gebühren werden ausschließlich zur Deckung der Bearbeitungskosten der Anträge verwendet.
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Status: Eingebracht
Bürgerwille
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 119_HR_1731
Sponsor: Rep. Palmer, Gary J. [R-AL-6]
Startdatum: 2025-02-27