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Erleichterte Notarisierung: Fern- und Elektronische Notardienste

Dieses Gesetz führt landesweite Standards für Fern- und elektronische Notarisierungen ein. Dies bedeutet, dass Bürger notariell beglaubigte Angelegenheiten erledigen können, ohne physisch beim Notar anwesend sein zu müssen. Dies wird den Zugang zu Dienstleistungen verbessern und Formalitäten vereinfachen, insbesondere bei zwischenstaatlichen Transaktionen.
Wichtige Punkte
Möglichkeit für Notare, Dokumente aus der Ferne mittels Video- und Audiotechnologie zu beglaubigen.
Anerkennung elektronischer Notarunterschriften und Fernbeglaubigungen durch Bundesgerichte und zwischen den Bundesstaaten.
Pflicht zur Aufzeichnung und Speicherung von Fernnotarisierungen zur Sicherheit und Überprüfung.
Bundesstaaten können eigene, mit dem Gesetz übereinstimmende Regeln für elektronische und Fernnotarisierungen einführen.
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Status: Eingebracht
Bürgerwille
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 119_HR_1777
Sponsor: Rep. Bentz, Cliff [R-OR-2]
Startdatum: 2025-03-03