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Neuer Handelsname für Stenotomus chrysops: Goldbrasse

Dieses Gesetz soll den Verkauf von Stenotomus chrysops-Fischen erleichtern, indem die Verwendung des Namens „Goldbrasse“ auf Etiketten erlaubt wird. Dies wird den Verbrauchern klarere Produktinformationen liefern und den Herstellern helfen, rechtliche Probleme im Zusammenhang mit der Namensgebung zu vermeiden. Es bedeutet, dass dieser Fisch unter einem neuen, erkennbaren Namen leichter auf dem Markt erhältlich sein wird.
Wichtige Punkte
Legt „Goldbrasse“ als akzeptablen Handelsnamen für die Fischart Stenotomus chrysops fest.
Verhindert, dass Produkte, die diesen Namen verwenden, als falsch gekennzeichnet oder gegen Bundeslebensmittelgesetze verstoßend angesehen werden.
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Status: Eingebracht
Bürgerwille
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 119_HR_1832
Sponsor: Rep. Magaziner, Seth [D-RI-2]
Startdatum: 2025-03-04