Wiedereinstellung entlassener Bundesbediensteter in Probezeit und Entschädigung.
Dieses Gesetz zielt darauf ab, Bundesbedienstete, die während ihrer Probezeit im Rahmen von Massenentlassungen gekündigt wurden, wieder einzustellen. Es sichert ihre Rückkehr in ähnliche Positionen und sieht Nachzahlungen vor. Dies schützt die Arbeitnehmerrechte und fördert die Arbeitsplatzstabilität im öffentlichen Sektor.
Wichtige Punkte
Bundesbedienstete, die während ihrer Probezeit aufgrund von Massenentlassungen gekündigt wurden, können wieder in ihre Positionen eingestellt werden.
Wiedereingestellte Mitarbeiter erhalten Nachzahlungen für den Zeitraum von der Kündigung bis zur Wiedereinstellung, abzüglich etwaiger Einkünfte aus anderen Bundesanstellungen.
Bundesbehörden müssen berechtigte Mitarbeiter innerhalb von 30 Tagen nach Inkrafttreten des Gesetzes über ihre Rechte und die Möglichkeit der Rückkehr zur Arbeit informieren.
Eingebracht
Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 119_HR_1835
Sponsor: Rep. McIver, LaMonica [D-NJ-10]
Startdatum: 2025-03-04