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Sicherheit in Vergnügungsparks: Neue Regeln für feste Fahrgeschäfte

Dieses Gesetz zielt darauf ab, die Sicherheit in Vergnügungsparks zu erhöhen, indem die Bundesaufsicht auf fest installierte Fahrgeschäfte wie Achterbahnen ausgeweitet wird. Dies bedeutet, dass diese Attraktionen denselben Sicherheitsstandards unterliegen wie andere Konsumgüter, was potenziell Unfälle reduzieren und die Sicherheit für Besucher erhöhen kann.
Wichtige Punkte
Fest installierte Fahrgeschäfte in Vergnügungsparks (z.B. Achterbahnen) werden nun als Konsumgüter behandelt und unterliegen den bundesweiten Sicherheitsvorschriften.
Die Kommission für Produktsicherheit erhält zusätzliche Mittel zur Überwachung der Sicherheit aller Vergnügungsgeräte, einschließlich der fest installierten.
article Offizieller Text account_balance Prozessseite
Eingebracht
Bürgerumfrage
Keine Stimmen abgegeben
Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 119_HR_1855
Sponsor: Rep. Carson, André [D-IN-7]
Startdatum: 2025-03-05