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Ausbildungseinkommen unberücksichtigt: Keine Auswirkung auf Familienhilfe-Berechtigung

Dieses neue Gesetz soll es bedürftigen Personen erleichtern, eine Ausbildung zu absolvieren. Einkommen aus dem ersten Ausbildungsjahr wird bei der Bestimmung der Berechtigung für vorübergehende Familienhilfe nicht berücksichtigt. Dies soll die Kompetenzentwicklung fördern, ohne den Verlust finanzieller Unterstützung befürchten zu müssen.
Wichtige Punkte
Einkommen aus dem ersten Ausbildungsjahr wird bei der Bestimmung der Berechtigung für Familienhilfeprogramme nicht berücksichtigt.
Die Änderung soll Personen, die Leistungen erhalten, dazu ermutigen, Ausbildungen zu absolvieren und Qualifikationen zu erwerben.
Staaten, die diese Regel nicht befolgen, können Kürzungen ihrer Zuschüsse für Familienhilfeprogramme erfahren.
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Status: Eingebracht
Bürgerwille
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 119_HR_1859
Sponsor: Rep. DelBene, Suzan K. [D-WA-1]
Startdatum: 2025-03-05