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Bergbaureform: Lizenzgebühren, Umweltschutz und Sanierung alter Minen

Dieses Gesetz reformiert veraltete Bergbauvorschriften, indem es Unternehmen verpflichtet, Lizenzgebühren für auf Bundesland abgebaute Mineralien zu zahlen, was zuvor oft kostenlos war. Es richtet einen Fonds zur Sanierung verlassener Minen ein, damit die Steuerzahler nicht für Umweltschäden aufkommen müssen, und schützt Naturschutzgebiete.
Wichtige Punkte
Bergbauunternehmen müssen nun 8 % bis 12,5 % Lizenzgebühren auf geförderte Mineralien sowie Abfallgebühren zahlen, um die Sanierung alter Standorte zu finanzieren.
Neue Bergbauaktivitäten sind in Nationalparks, heiligen Stätten der Ureinwohner und Wildnisgebieten streng verboten.
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Status: Eingebracht
Bürgerwille
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 119_HR_1865
Sponsor: Rep. Grijalva, Raúl M. [D-AZ-7]
Startdatum: 2025-03-05