Übertragung der Verwaltung anadromer und katadromer Arten an das Innenministerium
Dieses Gesetz überträgt die Funktionen im Zusammenhang mit anadromen und katadromen Arten (Fische, die zwischen Süß- und Meerwasser wandern) vom Handelsministerium (NMFS) auf das Innenministerium. Dies bedeutet, dass die Verantwortung gemäß dem Endangered Species Act für diese Fische nun beim Innenminister liegt. Es besteht die Möglichkeit, endgültige Verwaltungsentscheidungen, die von der vorherigen Behörde innerhalb von drei Jahren vor der Übertragung getroffen wurden, erneut zu prüfen.
Wichtige Punkte
Die Verwaltung anadromer und katadromer Arten wird vom Handelsministerium (NMFS) auf das Innenministerium übertragen.
Alle bestehenden Genehmigungen, Vorschriften und laufenden Gerichtsverfahren bleiben gültig, werden jedoch unter der Aufsicht der neuen Abteilung fortgesetzt.
Endgültige Verwaltungsentscheidungen, die vom NMFS innerhalb von drei Jahren vor dem Übertragungsdatum getroffen wurden, können auf Antrag, der innerhalb von 365 Tagen nach Abschluss der Übertragung gestellt wird, erneut geprüft werden.
Eingebracht
Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 119_HR_1894
Sponsor: Rep. Calvert, Ken [R-CA-41]
Startdatum: 2025-03-06