arrow_back Zurück zur App

Krankenversicherung deckt reine Audio-Telemedizin ab

Dieses neue Gesetz soll sicherstellen, dass Telemedizin-Dienste, die während der Pandemie verfügbar waren, weiterhin von der Krankenversicherung übernommen werden, auch wenn sie nur per Telefon erfolgen. Dies bedeutet, dass Bürger medizinischen Rat erhalten können, ohne persönlich erscheinen zu müssen, was den Zugang zur Gesundheitsversorgung erleichtert, insbesondere für Personen mit eingeschränktem Internetzugang oder Transportmöglichkeiten.
Wichtige Punkte
Die Krankenversicherung übernimmt die Kosten für medizinische Beratungen, die ausschließlich telefonisch erfolgen.
Verbesserter Zugang zur Gesundheitsversorgung für Personen ohne Videoanruf- oder Internetzugang.
Fortsetzung der Telemedizin-Regelungen aus der Pandemiezeit.
article Offizieller Text account_balance Prozessseite
Eingebracht
Bürgerumfrage
Keine Stimmen abgegeben
Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 119_HR_1899
Sponsor: Rep. Feenstra, Randy [R-IA-4]
Startdatum: 2025-03-06