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Drohnenabwehr: Recht zum Abschuss von UAVs über Eigentum

Dieser Gesetzentwurf erlaubt Grundstückseigentümern, Drohnen abzuschießen, die niedrig über ihrem Land fliegen, wenn sie einen begründeten Verdacht haben. Ziel ist der Schutz der Privatsphäre und Sicherheit. Bürger erhalten neue Befugnisse, müssen solche Vorfälle aber melden.
Wichtige Punkte
Sie dürfen eine Drohne abschießen, die nicht höher als 60 Meter über Ihrem Grundstück fliegt, wenn Sie dies für notwendig halten.
Sie müssen eine legal erworbene Schrotflinte verwenden und die geltenden Landesgesetze zur Schusswaffenentladung einhalten.
Wenn Sie eine Drohne abschießen und deren Registrierungsnummer identifizieren können, müssen Sie dies innerhalb von 60 Tagen der Federal Aviation Administration melden.
Das Gesetz ändert keine bestehenden Landesgesetze bezüglich der Haftung für Handlungen, die unter dieser Bestimmung vorgenommen werden.
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Status: Eingebracht
Bürgerwille
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 119_HR_1907
Sponsor: Rep. Burchett, Tim [R-TN-2]
Startdatum: 2025-03-06