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Bundesgesetz zur Einstellung und Gehaltsstopp

Dieses Gesetz führt einen einjährigen Einstellungs- und Gehaltsstopp für die meisten Bundesbehörden ein. Zusätzlich wird die Zahl der Bundesbediensteten innerhalb von drei Jahren um 5% reduziert. Dies könnte die Verfügbarkeit öffentlicher Dienstleistungen und die Bearbeitungszeiten behördlicher Angelegenheiten beeinflussen.
Wichtige Punkte
Ein Jahr lang dürfen Bundesbehörden die Mitarbeiterzahl oder Gehälter nicht erhöhen, mit Ausnahmen für Strafverfolgung, öffentliche Sicherheit und nationale Sicherheit.
Die Zahl der Bundesbediensteten muss innerhalb von zwei Jahren um 2% und innerhalb von drei Jahren um 5% gegenüber dem aktuellen Stand reduziert werden.
Diese Änderungen könnten zu langsameren Behördenabläufen und potenziell reduzierten öffentlichen Dienstleistungen führen.
article Offizieller Text account_balance Prozessseite
Eingebracht
Bürgerumfrage
Keine Stimmen abgegeben
Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 119_HR_200
Sponsor: Rep. Tenney, Claudia [R-NY-24]
Startdatum: 2025-01-03