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Verbot der Impfstatus-Diskriminierung bei Organtransplantationen

Dieses neue Gesetz soll sicherstellen, dass Krankenhäuser den Impfstatus einer Person bei der Entscheidung über eine Organtransplantation nicht berücksichtigen dürfen. Dies bedeutet, dass jeder Patient ausschließlich nach medizinischer Notwendigkeit beurteilt wird, was die Fairness beim Zugang zu lebensrettenden Verfahren fördern soll.
Wichtige Punkte
Krankenhäuser dürfen Organtransplantationen nicht aufgrund des Impfstatus eines Patienten verweigern.
Entscheidungen über Organtransplantationen basieren ausschließlich auf medizinischen Kriterien, ohne Berücksichtigung des Impfverlaufs.
article Offizieller Text account_balance Prozessseite
Eingebracht
Bürgerumfrage
Keine Stimmen abgegeben
Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 119_HR_2015
Sponsor: Rep. Steube, W. Gregory [R-FL-17]
Startdatum: 2025-03-10