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Zinsfreistellung für Studentendarlehen für Mediziner und Zahnärzte in Ausbildung.

Dieser Gesetzentwurf soll Medizinstudenten und Zahnmedizinstudenten unterstützen. Wenn Sie sich in einem medizinischen oder zahnmedizinischen Praktikum oder einer Assistenzarztausbildung befinden, müssen Sie keine Zinsen auf Ihre Bundesstudiendarlehen zahlen. Dies bedeutet eine geringere finanzielle Belastung während einer kritischen Ausbildungsphase.
Wichtige Punkte
Zinsen auf Bundesstudiendarlehen fallen nicht an, während Medizinstudenten oder Zahnmedizinstudenten ein Praktikum oder eine Assistenzarztausbildung absolvieren.
Auch Hauptzahlungen sind in diesem Zeitraum nicht erforderlich.
Diese Änderung gilt für Personen, die in medizinischen oder zahnmedizinischen Praktikums- oder Assistenzarztprogrammen tätig sind.
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Status:
Eingebracht
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Zusätzliche Informationen
REDI Act
Drucknummer: HR 2028
Sponsor: Rep. Babin, Brian [R-TX-36]
Startdatum: 2025-03-11