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Integration von Suizidprävention in die hausärztliche Versorgung.

Dieses Gesetz schafft ein Zuschussprogramm zur direkten Integration von Dienstleistungen zur Prävention von Selbstverletzung und Suizid in die primäre Gesundheitsversorgung. Hausärzte können Patienten auf Risiken untersuchen, während finanzierte klinische Sozialarbeiter sofortige, kurzfristige Unterstützung und Überweisungen für langfristige psychische Betreuung anbieten. Das Programm ist stark begrenzt und finanziert zunächst maximal 10 Praxen bundesweit.
Wichtige Punkte
Finanzierung für Hausarztpraxen zur Einstellung klinischer Sozialarbeiter für Suizidprävention.
Obligatorische Untersuchung auf Selbstverletzungs- und Suizidrisiko bei Routinebesuchen, basierend auf neuen Bundesstandards.
Das Programm ist sehr selektiv und vergibt maximal 10 Zuschüsse in den gesamten Vereinigten Staaten.
article Offizieller Text account_balance Prozessseite
Eingebracht
Bürgerumfrage
Keine Stimmen abgegeben
Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 119_HR_2044
Sponsor: Rep. DeSaulnier, Mark [D-CA-10]
Startdatum: 2025-03-11