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Keine Bundesmittel für sogenannte „Sanctuary Cities“

Dieser Gesetzentwurf zielt darauf ab, die Verwendung von Bundesmitteln für Staaten und lokale Regierungen zu verbieten, die die Zusammenarbeit mit Einwanderungsbehörden einschränken. Dies bedeutet, dass Gebietskörperschaften, die keine Informationen zum Einwanderungsstatus weitergeben oder Anfragen des Heimatschutzministeriums zur Inhaftierung nicht nachkommen, bestimmte Bundesmittel verlieren könnten. Eine Ausnahme gilt für Opfer und Zeugen von Straftaten.
Wichtige Punkte
Staaten und lokale Regierungen, die nicht mit Einwanderungsbehörden zusammenarbeiten, könnten den Zugang zu Bundesmitteln verlieren.
Zusammenarbeit umfasst die Weitergabe von Informationen zum Einwanderungsstatus und die Einhaltung von Haftanfragen.
Eine Ausnahme gilt für Personen, die sich als Opfer oder Zeugen einer Straftat melden.
Die Änderungen treten ab dem Haushaltsjahr 2026 in Kraft.
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Status: Eingebracht
Bürgerwille
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 119_HR_205
Sponsor: Rep. Van Duyne, Beth [R-TX-24]
Startdatum: 2025-01-03