Studentenrechte: Meinungsfreiheit und Vereinigungsfreiheit an öffentlichen Hochschulen
Dieses Gesetz zielt darauf ab, die Rechte von Studenten auf Meinungsfreiheit und Vereinigungsfreiheit an öffentlichen Hochschulen zu stärken. Es stellt sicher, dass Hochschulen Studentenorganisationen nicht aufgrund fehlender Fakultätsberater, nationaler Zugehörigkeit oder Veranstaltungsinhalte diskriminieren können. Es führt auch Berufungsmechanismen und die Möglichkeit ein, bei Verletzung dieser Rechte rechtliche Schritte einzuleiten.
Wichtige Punkte
Öffentliche Hochschulen dürfen Studentenorganisationen die Anerkennung nicht allein deshalb verweigern, weil sie keinen Fakultätsberater haben oder Teil einer nationalen Organisation sind.
Regeln für die Zuweisung von Geldern an Studentenorganisationen und die Erhebung von Sicherheitsgebühren für Veranstaltungen müssen klar, objektiv und inhaltsneutral sein.
Studenten und Studentenorganisationen erhalten das Recht, gegen Hochschulentscheidungen bezüglich Anerkennung oder Finanzierung Berufung einzulegen.
Bei Verletzung dieser Rechte können Studenten die Hochschule vor einem Bundesgericht auf Schadensersatz und Anwaltskosten verklagen.
Hochschulen, die gegen diese Bestimmungen verstoßen, können den Zugang zu staatlichen Bildungsmitteln verlieren.
Eingebracht
Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 119_HR_2057
Sponsor: Rep. Houchin, Erin [R-IN-9]
Startdatum: 2025-03-11