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Verbot für Naturvermögensgesellschaften in Utah

Dieses neue Gesetz zielt darauf ab, sogenannten Naturvermögensgesellschaften zu verbieten, Vereinbarungen über Land oder natürliche Vermögenswerte im Bundesstaat Utah abzuschließen. Das bedeutet, dass Unternehmen, die ökologische Leistungen für Naturschutz- oder Wiederherstellungszwecke verwalten sollen, nicht in Utah tätig sein dürfen. Dies beeinflusst die Verwaltung von Land und seinen Ressourcen in diesem Bundesstaat.
Wichtige Punkte
Das Gesetz führt ein vollständiges Verbot für Naturvermögensgesellschaften in Utah ein.
Diese Unternehmen dürfen keine Vereinbarungen über Land oder natürliche Vermögenswerte in Utah abschließen.
Ziel ist es, Land und natürliche Ressourcen vor der Verwaltung durch externe Unternehmen zu schützen, die deren Nutzung beeinflussen könnten.
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Status: Eingebracht
Bürgerwille
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 119_HR_2063
Sponsor: Rep. Kennedy, Mike [R-UT-3]
Startdatum: 2025-03-11