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Schutz der Altersvorsorge: Verbot von Investitionen in ausländische Gegner

Dieses neue Gesetz zielt darauf ab, Ihre Altersvorsorge zu schützen, indem es Fonds verbietet, in Unternehmen zu investieren, die mit als Gegner eingestuften oder sanktionierten Ländern verbunden sind. Dies macht Ihr Geld sicherer und sorgt für mehr Transparenz darüber, wo Ihre Altersvorsorgegelder angelegt sind.
Wichtige Punkte
Altersvorsorgefonds dürfen nicht in Unternehmen aus Ländern investieren, die als ausländische Gegner gelten oder sanktioniert sind.
Fonds müssen Informationen über bestehende Investitionen in solche Unternehmen offenlegen, um die Transparenz zu erhöhen.
Bestehende Investitionen in verbotene Unternehmen dürfen unter bestimmten Bedingungen gehalten werden, neue Investitionen sind jedoch untersagt.
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Status: Eingebracht
Bürgerwille
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 119_HR_2067
Sponsor: Rep. Moolenaar, John R. [R-MI-2]
Startdatum: 2025-03-11