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Verbot der Forschung an abgetriebenem Fötalgewebe

Dieser Gesetzentwurf zielt darauf ab, der Bundesregierung die Durchführung oder Unterstützung von Forschung zu untersagen, die fötales Gewebe aus induzierten Abtreibungen verwendet. Dies bedeutet, dass öffentliche Gelder nicht für solche Forschungen verwendet werden dürfen, was die Ausrichtung und Verfügbarkeit bestimmter medizinischer Studien beeinflussen könnte. Forschung mit Gewebe, das nach einer Fehlgeburt oder Totgeburt gewonnen wurde, bleibt weiterhin erlaubt.
Wichtige Punkte
Die Bundesregierung darf keine Forschung mit fötalem Gewebe aus induzierten Abtreibungen finanzieren oder durchführen.
Forschung an fötalem Gewebe, das nach einer Fehlgeburt oder Totgeburt gewonnen wurde, bleibt gemäß den bestehenden Vorschriften erlaubt.
Das Gesetz verbietet auch die Anforderung oder wissentliche Annahme von Spenden von fötalem Gewebe, wenn bekannt ist, dass es aus einer induzierten Abtreibung stammt.
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gavel
Status:
Eingebracht
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 119_HR_2075
Sponsor: Rep. Onder, Robert [R-MO-3]
Startdatum: 2025-03-11