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Steueraufschub für reinvestierte Kapitalerträge aus Investmentfonds

Neue Regeln ermöglichen es Einzelpersonen, die Zahlung von Kapitalertragssteuern aufzuschieben, wenn diese Gewinne aus Investmentfonds automatisch in zusätzliche Anteile reinvestiert werden. Die Steuer wird erst beim Verkauf dieser Anteile oder nach dem Tod des Anlegers fällig. Dies soll langfristiges Sparen für den Ruhestand fördern.
Wichtige Punkte
Sie können die Zahlung der Steuer auf Kapitalerträge aus Investmentfonds aufschieben, wenn Sie diese in dieselben Fonds reinvestieren.
Die Steuer auf reinvestierte Gewinne wird erst fällig, wenn Sie die Anteile verkaufen oder nach Ihrem Tod.
Diese Regeln gelten nicht für Personen, die von anderen Steuerzahlern als Angehörige beansprucht werden, noch für Nachlässe oder Trusts.
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Eingebracht
Bürgerumfrage
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 119_HR_2089
Sponsor: Rep. Van Duyne, Beth [R-TX-24]
Startdatum: 2025-03-11