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Transparenz im Bundesstrafrecht: Öffentliches Verzeichnis aller Straftaten.

Dieses Gesetz schreibt die Erstellung und Veröffentlichung eines umfassenden Verzeichnisses aller bundesweiten Straftaten vor, sowohl der gesetzlichen als auch der behördlichen. Bürger und Juristen erhalten dadurch einen klaren Überblick darüber, welche Handlungen mit Bundesstrafen belegt sind, einschließlich Informationen über mögliche Sanktionen und die erforderliche Absicht. Ziel ist die Verbesserung der Transparenz des Bundesstrafrechts.
Wichtige Punkte
Verpflichtung des Generalstaatsanwalts und der Bundesbehörden, ein öffentlich zugängliches Verzeichnis aller strafrechtlichen Gesetzes- und Verordnungsverstöße zu erstellen.
Das Verzeichnis muss Details zu jeder Straftat enthalten, einschließlich möglicher Strafen und des erforderlichen Vorsatzes (Mens Rea).
Erhöhung der Transparenz im Bundesstrafrecht, was Bürgern hilft, ihre rechtlichen Pflichten besser zu verstehen.
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Vom Haus verabschiedet
Bürgerumfrage
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 119_HR_2159
Sponsor: Rep. Roy, Chip [R-TX-21]
Startdatum: 2025-03-14