Schutz von Korallenriffen: Verbot von Handel und Fang bedrohter Meeresarten.
Das Gesetz verbietet den Fang, Import und Export bestimmter Korallenriff-Meeresarten, die als bedroht gelten oder deren Entnahme ein erhebliches Risiko für ihre Nachhaltigkeit darstellt. Ziel ist der Schutz der Korallenriff-Ökosysteme. Bürger und Unternehmen, die im Handel mit Meerestieren tätig sind, müssen strenge neue Vorschriften einhalten, andernfalls drohen hohe Geldstrafen und Gefängnisstrafen bei wissentlichen Verstößen.
Wichtige Punkte
Verbot des Fangs, Imports oder Exports bestimmter Korallenriff-Meeresarten, die als gefährdet eingestuft werden oder deren Transport zu hoher Sterblichkeit führt.
Einführung strenger zivilrechtlicher (bis zu 25.000 USD pro Verstoß) und strafrechtlicher Sanktionen (bis zu 2 Jahre Gefängnis) für wissentliche Verstöße, insbesondere für Importeure und Exporteure.
Ausnahmen gelten für Arten, die aus qualifizierten Aquakultur-/Marikultur-Anlagen oder kooperativen Zuchtprogrammen stammen oder im Rahmen wissenschaftlich fundierter Managementpläne entnommen werden.
Ein vollständiges Verbot destruktiver Fangmethoden, wie die Verwendung von Sprengstoffen, Giften oder Riffbaggerungen, auch bei ansonsten zulässigen Ausnahmen.
Eingebracht
Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 119_HR_2176
Sponsor: Rep. Case, Ed [D-HI-1]
Startdatum: 2025-03-18