arrow_back Zurück zur App

Ausnahme für nicht-tödliche Geräte von Bundeswaffenbeschränkungen

Das Gesetz modernisiert die Bundeswaffengesetze, indem es eine neue Kategorie für 'nicht-tödliche Projektilgeräte' einführt. Diese Geräte werden ausdrücklich von den üblichen Beschränkungen für Schusswaffen ausgenommen, sofern sie nicht für konventionelle Munition ausgelegt sind oder eine Geschwindigkeit von 500 Fuß pro Sekunde überschreiten. Ziel ist es, den Einsatz von Deeskalationstechnologie durch die Strafverfolgungsbehörden zu erleichtern, was sich auf die öffentlichen Sicherheitsverfahren auswirken könnte.
Wichtige Punkte
Einführung einer neuen Definition für 'nicht-tödliches Projektilgerät' in Titel 18 des US-Gesetzbuches.
Diese Geräte sind von den Bundeswaffenbeschränkungen ausgenommen, wenn sie nicht dazu bestimmt sind, Tod oder schwere Körperverletzung zu verursachen und keine Standardmunition abfeuern können.
Die Geräte dürfen keine Munitionszuführungsvorrichtungen aufnehmen, die durch einen Pistolengriff geladen werden oder üblicherweise in halbautomatischen Waffen verwendet werden.
Der Generalstaatsanwalt muss innerhalb von 90 Tagen nach Erhalt eines Antrags feststellen, ob ein Gerät diese neue Definition erfüllt.
article Offizieller Text account_balance Prozessseite
Auf den Kalender gesetzt
Bürgerumfrage
Keine Stimmen abgegeben
Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 119_HR_2189
Sponsor: Rep. Fitzgerald, Scott [R-WI-5]
Startdatum: 2025-03-18