Ausnahme für nicht-tödliche Geräte von Bundeswaffenbeschränkungen
Das Gesetz modernisiert die Bundeswaffengesetze, indem es eine neue Kategorie für 'nicht-tödliche Projektilgeräte' einführt. Diese Geräte werden ausdrücklich von den üblichen Beschränkungen für Schusswaffen ausgenommen, sofern sie nicht für konventionelle Munition ausgelegt sind oder eine Geschwindigkeit von 500 Fuß pro Sekunde überschreiten. Ziel ist es, den Einsatz von Deeskalationstechnologie durch die Strafverfolgungsbehörden zu erleichtern, was sich auf die öffentlichen Sicherheitsverfahren auswirken könnte.
Wichtige Punkte
Einführung einer neuen Definition für 'nicht-tödliches Projektilgerät' in Titel 18 des US-Gesetzbuches.
Diese Geräte sind von den Bundeswaffenbeschränkungen ausgenommen, wenn sie nicht dazu bestimmt sind, Tod oder schwere Körperverletzung zu verursachen und keine Standardmunition abfeuern können.
Die Geräte dürfen keine Munitionszuführungsvorrichtungen aufnehmen, die durch einen Pistolengriff geladen werden oder üblicherweise in halbautomatischen Waffen verwendet werden.
Der Generalstaatsanwalt muss innerhalb von 90 Tagen nach Erhalt eines Antrags feststellen, ob ein Gerät diese neue Definition erfüllt.
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 119_HR_2189
Sponsor: Rep. Fitzgerald, Scott [R-WI-5]
Startdatum: 2025-03-18